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Elberfelder (1871)
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elberfelderPsalm 112
5 - Wohl dem Manne, der gnädig ist und leiht! er wird seine Sachen durchführen im Gericht;
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Psalm 112:5
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Wohl dem Manne, der gnädig ist und leiht! er wird seine Sachen durchführen im Gericht;
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