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Luther (1545)
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luther1545Nehemia 5
14 - Auch von der Zeit an, da mir befohlen ward, ein Landpfleger zu sein im Lande Juda, nämlich vom zwanzigsten Jahr an bis in das zweiunddreißigste Jahr des Königs Arthahsastha, das sind zwölf Jahre, nährete ich mich und meine Brüder nicht von der Landpfleger Kost.
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Nehemia 5:14
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Auch von der Zeit an, da mir befohlen ward, ein Landpfleger zu sein im Lande Juda, nämlich vom zwanzigsten Jahr an bis in das zweiunddreißigste Jahr des Königs Arthahsastha, das sind zwölf Jahre, nährete ich mich und meine Brüder nicht von der Landpfleger Kost.
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