Webible · Luther (1545) · Bible Study Guides

3. Mose 25:50

50 Und soll mit seinem Käufer rechnen vom Jahr an, da er sich verkauft hatte, bis aufs Halljahr; und das Geld soll nach der Zahl der Jahre seines Verkaufens gerechnet werden; und soll sein Taglohn der ganzen Zeit mit einrechnen.

3. Mose3. Mose 253. Mose 243. Mose 26